Im Bereich der Anwaltschaft erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wobei sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Welche Gebührentatbestände im Rahmen der Bearbeitung anfallen werden, ist bei Übernahme des Mandates jedoch häufig schwer einzuschätzen.
Eine erste Einschätzung über die Kosten eines Prozesses können Sie sich unter Verwendung eines Prozesskostenrechners verschaffen.
Alternative hierzu kommt eine Honorarvereinbarung in Betracht, nach der die Vergütung dann nach Zeitaufwand oder in vereinzelten Fällen pauschal berechnet wird.
In allen notariellen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung zwingend und ausnahmslos nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).