Reiserecht
Rund um die Reise, sei es eine Urlaubs- oder Bildungsreise, bieten wir sowohl Reisebüros als auch mittelständischen oder privaten Reiseveranstaltern Beratung und Vertretung z.B bei Fragestellungen
- zu konkreten aktuellen reiserechtlichen Sachverhalten, z.B. wegen einer Anspruchsanmeldung eines Reisenden
- zur Rechtsposition und den Pflichten als Vermittler oder Veranstalter
- zu Leistungs-, Aufklärungs – und Informationspflichten im Zusammenhang mit einer Reisebuchung
- generell zur Haftung und zu den Möglichkeiten eines Rückgriffs/ Regress bei anderen Beteiligten.
Des Weiteren beschäftigen wir uns für Privatpersonen insbesondere mit:
- Reisepreisminderungen bzw. Schadensersatz wegen Mängeln der Reise
Hier ist es ratsam, zeitnah nach Ende der Reise einen Termin zu vereinbaren, um die Verfristung der Ansprüche (Ausschlussfrist von 1 Monat nach Reiseende) zu verhindern.
- Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätung und/ oder Annullierung von Flügen
Unsere Kanzlei ist hierzu auch örtlich hervorragend positioniert; eine Vielzahl luftverkehrsrechtlicher Prozesse muss vor den Gerichten in Rüsselsheim (zuständiges Amtsgericht für die meisten Prozesse gegen Condor), Frankfurt oder Darmstadt verhandelt werden.