Bau- und Architektenrecht
Privates Baurecht
Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des privaten Baurechts umfassen insbesondere:
Überprüfung und Gestaltung von Bauverträgen
- Durch anwaltliche Beratung bei der Vertragsgestaltung können häufig spätere Streitigkeiten vermieden werden oder die eigene Position ist bei entsprechender Vertragsgestaltung im Streitfall besser durchsetzbar.
Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit
- Werklohnforderungen
- Mängelansprüchen
- Beendigung/Kündigung von Werkverträgen
Beratung über die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Ansprüchen bei gestörtem Bauablauf.
Geltendmachung von Sicherheiten (z.B. Vertragserfüllungs- / Gewährleistungsbürgschaften, Bauhandwerkersicherungen, Sicherungshypotheken).
Wir vertreten Bauunternehmen, Bauträger und Handwerksbetriebe sowie private Auftraggeber.
Architektenrecht
- Vertretung und Beratung von Architekten, Statikern und Bauingenieuren anderer Fachrichtungen sowie deren privaten Auftraggebern im Zusammenhang mit Mängeln und Honorarforderungen
- Gestaltung und Überprüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen