Bau- und Architektenrecht

Privates Baurecht

Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des privaten Baurechts umfassen insbesondere:

Überprüfung und Gestaltung von Bauverträgen

Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit

Beratung über die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Ansprüchen bei gestörtem Bauablauf.

Geltendmachung von Sicherheiten (z.B. Vertragserfüllungs- / Gewährleistungsbürgschaften, Bauhandwerkersicherungen, Sicherungshypotheken).

Wir vertreten Bauunternehmen, Bauträger und Handwerksbetriebe sowie private Auftraggeber.

Architektenrecht