Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts umfassen insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld.
Eine frühzeitige Konsultierung eines Anwaltes, dessen Kosten die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall zu tragen hat, empfiehlt sich, da nur dann gewährleistet ist, dass der Geschädigte auch tatsächlich alle Schadenspositionen, auf deren Ersatz er einen Anspruch hat, durchsetzen kann. Wir setzen uns dafür ein, dass Kosteneinsparversuche von Haftpflichtversicherungen nicht auf dem Rücken der Geschädigten ausgetragen werden. Nach Erörterung des Prozessrisikos oder bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung klagen wir solche Kürzungen für Sie konsequent ein.
Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Abwicklung von Verkehrsunfällen und verfügt daher über gute Beziehungen zu Kfz- Sachverständigen und Werkstätten.
Zur Vorbereitung eines Termins in unserer Kanzlei nach einem Verkehrsunfall haben Sie die Möglichkeit, den Fragebogen für Anspruchsteller auszudrucken und bereits ausgefüllt zum Besprechungstermin mitzubringen.