Notare Oliver Kramicz und Nina Gruber

Das Amt des Notars

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist daher im Gegensatz zum Rechtsanwalt, dessen Aufgabe es ist, einseitig Parteiinteressen zu vertreten, zur Neutralität verpflichtet. Der Notar hat den Willen der Beteiligten zu erforschen, zwischen ihnen zu vermitteln und die Verhandlungsergebnisse in einen neutralen Entwurf zu fassen. Diese Pflicht zur Unparteilichkeit besteht auch nach der Beurkundung fort, sodass es unsr nicht gestattet ist, einem der Beteiligten einseitig Rechtsrat bezüglich der Urkunde zu erteilen.

Bei diversen Rechtsgeschäften hat der Gesetzgeber eine Beurkundungspflicht durch einen Notar vorgeschrieben. Damit sollen die Beteiligten vor übereilten und unüberlegten Verpflichtungen geschützt werden. Die Beratung der Parteien wird durch umfassende Belehrungspflichten des Notars sichergestellt. Durch die Einschaltung eines Notars soll gewährleistet werden, dass die Rechtsgeschäfte auch gültig sind.

So müssen Sie daher beispielsweise einen Notar aufsuchen, wenn Sie

Sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister können ausschließlich über einen Notar erfolgen.

Soweit keine Beurkundungspflicht besteht, wird der Notar in vielen Fällen den Text für zu fassende Gesellschaftsbeschlüsse oder im Grundbuch einzutragende Rechte fertigen und hierunter ebenso wie unter von den Beteiligten selbst gefertigten Texten Unterschriften beglaubigen.

Dies gilt auch für die die Gestaltung der Vermögensnachfolge (Testament, Erbvertrag, Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge) sowie alle Aspekte rund um die Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung)

Schließlich ist es Aufgabe des Notars, die Übereinstimmung von Kopien mit ihm vorliegenden Originaldokumenten zu bestätigen.

Der Notar darf diese Tätigkeiten nur in seinem Amtsbereich, also dem örtlichen Amtsgerichtsbezirk durchführen, wobei die Amtstätigkeit in aller Regel in seiner Geschäftsstelle, d. h. einem Büro ausgeführt wird. Hierbei spielt es jedoch keine Rolle, wo die Beteiligten wohnen oder das zuständige Gericht seinen Sitz hat. So kann ich beispielsweise für Sie auch tätig werden, wenn Sie in Freiburg wohnen und ein in Dresden liegendes Grundstück an einen Kölner verkaufen möchten.

Die Aufgabenfelder des Notars sind also vielfältiger Natur und umfassen
Immobilienangelegenheiten
familienrechtliche Angelegenheiten einschließlich der Vorsorge
erbrechtliche Angelegenheiten
gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten

Nähere Informationen zu den einzelnen Aufgabenfeldern eines Notars finden sich auf den weiteren Seiten.